Allgemeine Bedingungen bei dem Reservierungsnachweis der touristischen Vermietung von Ferienwohnungen
Allgemeine Bedingungen die touristische Vermietung der Ferienwohnungen an der Küste betreffend
CIB Kust – Konföderation der Immobilienberufe Küste
Artikel 1
Diese allgemeine Bedingungen vervollständigen die Vereinbarung der Miete einer möblierten
Ferienwohnung ("Reservierungsnachweis") und ist integraler Bestandteil der Vereinbarung. Sie sollen
immer an die Vereinbarung geheftet werden.
Artikel 2
Mit der Reservierung verpflichtet sich der Urlauber, das Ferienhaus zu mieten, zumindest aber den
dafür fälligen Mietbetrag in voller Höhe zu zahlen. Die unten aufgeführten Zahlungsmodalitäten
ändern nichts an der Tatsache, dass aufgrund der Reservierung der volle Mietbetrag zu 100 % fällig
ist.
Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt. Bei der Reservierung muss der Tourist eine Anzahlung
leisten, die zumindest 50% des Totalpreises beträgt und dies innerhalb 2 Wochen nach dem Datum
der Reservierung. Der Saldo des Mietpreises und die zusätzlichen Kosten sollen spätestens 30 Tagen
vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts gezahlt werden. Anzahlung und Saldo sollen jedes Mal
innerhalb acht Tage nach Empfang der Zahlungseinladung beglichen werden.
Der Tourist hat keine Bedenkzeit. Eine Widerrufsklausel ist nicht anwendbar, da es sich um die
(Wieder-)Vermietung von Unterkünften handelt, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und die
in dem Zeitraum stattfinden, für den der Tourist gebucht hat (Art. VI.45, §1, 11° WER).
Artikel 3
Im Fall der Tourist den Saldo nicht rechtzeitig zahlt und dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist
nach der Aufforderung durch das Fremdenverkehrsamt tut, wird das touristische Vermietungsbüro
berechtigt sein, die Wohnung weiter zu vermieten. Wenn dies tatsächlich der Fall ist, wird der Tourist
nur dem touristischen Vermietungsbüro die Einnahmedifferenz sowie eine Kommission von 25% auf
der weiteren Vermietung zahlen müssen. Wenn die Wohnung nicht erneut vermietet werden kann,
schuldet der Tourist dem Vermieter den vollständigen Saldo.
Artikel 4
In der Werbung wird angegeben, ob der Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch auf der Grundlage
von Zählerständen abgerechnet wird oder ob ein Pauschalbetrag erhoben wird.
Im Falle einer Pauschale für den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch ist diese Pauschale in der
Miete enthalten.
Wird der tatsächliche Verbrauch in Rechnung gestellt, nimmt das Vermietungsbüro kurz vor der
Ankunft und kurz nach der Abreise Zählerablesungen vor, damit der Verbrauch abgerechnet werden
kann. Der zu zahlende Betrag wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Verbrauchs geltenden
Preise für Wasser, Strom und/oder Gas berechnet (sofern der im Voraus mitgeteilte Höchstsatz nicht überschritten wird). Zu Informationszwecken verweisen wir auf die auf der VREG-Website
(https://www.vreg.be/nl/energiemarkt-cijfers ) veröffentlichten Preisentwicklungen. Die
Höchsttarife, die für den Wasser-, Strom- und/oder Gasverbrauch in Rechnung gestellt werden
können, sind auf dem Reservierungsbeleg angegeben, um dem Touristen die notwendigen Garantien
zu geben und die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten
Artikel 5
In Falle das Vermietungsbüro eine Stornoversicherung anbietet, und der Tourist sie in Anspruch
nimmt, wird er auf die für diesen Versicherungsschutz geltenden Bedingungen aufmerksam gemacht.
Diese allgemeinen Bedingungen werden dem Touristen von der Vermietungsagentur vor der
Buchung mitgeteilt. Wenn die Buchung über die Website erfolgt, wird ein Link auf dieser Website
hinzugefügt, woraufhin der Tourist erklärt, dass er die Bedingungen gelesen hat und sie akzeptiert.
Diese Deckung bezieht sich auf den Gesamtmietpreis, da dieser zum Zeitpunkt der Buchung fällig ist,
ungeachtet der in Artikel 2 Absatz 2 genannten Zahlungsmodalitäten.
Wenn die Vermietstation eine Reiserücktrittsversicherung anbietet, sind die Kosten dafür im
Mietpreis enthalten. Die Reiserücktrittsversicherung wird also ohne zusätzliche Kosten angeboten.
Wenn der Tourist die Rücktrittsversicherung nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält er keine
Ermäßigung des Mietpreises.
Artikel 6
Spätestens am für den Saldo vorgesehenen Zahlungsdatum soll ebenso eine Kaution gezahlt werden.
Die Kaution wird innerhalb 6 Wochen nach der Abfahrt des Touristen rückerstattet, wenn er seine
insgesamten Verpflichtungen nachgekommen ist und gegebenenfalls nach Verrechnung der noch
verschuldeten Beträge.
Artikel 7
Die Ferienwohnung wird möbliert vermietet. 90% des Mietpreises betrifft die Immobilie und 10% die
Möbel, außer wenn eine andere Aufteilung festgelegt worden ist.
Artikel 8
Die Ferienwohnung ist ausschließlich bestimmt für Besetzung auf saisonaler Basis und Privat-
Nutzung. Der Tourist kann diese Wohnung nicht zu seinem Hauptwohnsitz machen, oder die Kosten
als Betriebsausgaben erfassen. Es ist ausdrücklich verboten, dass der Tourist sich auf der Adresse der
Ferienwohn eintragen würde.
Artikel 9
Im Falle einer doppelten Vermietung durch das touristische Vermietungsbüro, erstattet dieses dem
Touristen die überwiesenen Beträge zurück, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 25%.
Eventuell kann das Vermietungsbüro zum Ausgleich eine andere Ferienwohnung vorschlagen. Bei
Annahme dieses anderen Ferienhauses durch den Urlauber - wenn der Mietpreis niedriger ist als für
das ursprünglich gebuchte Ferienhaus - erstattet das Vermietungsbüro dem Urlauber die Differenz
des Mietpreises.
Artikel 10
Der Tourist braucht die schriftliche Genehmigung des Vermietungsbüros oder des Besitzers der
Ferienwohnung zur Untervermietung und um Tiere in die Wohnung zu bringen. In Ermangelung
dieser Genehmigung, sind Untervermietung und Anwesenheit von Tieren strengstens verboten.
Jeder Verstoß kann Anlass sein für das Verschulden einer Pauschalentschädigung von 10% der Miete.
Artikel 11
Der Tourist soll sich bei der Anwendung der Ferienwohnung wie ein normaler und umsichtiger
Mensch, verhalten, gemäß der Bestimmung. Das heißt unter anderem, dass:
- Die Gegenstände, die Bestandteil des Hausrats sind, nicht verstellt werden dürfen
- Die Hausordnung respektiert werden soll
- Man Laken auf den Betten anwenden soll
- Beschädigungen unmittelbar dem touristischen Vermietungsbüro mitgeteilt werden müssen
- Fenster und Türen bei Wind/Regen abgeschlossen werden sollen
- Die Ferienwohnung bei Abwesenheit abgeschlossen werden soll
- Nächtlicher Lärm oder jede andere Belästigung in der Nähe der Ferienwohnung soll vermieden werden.
Außer wenn die Reinigung von einer externen Firma im Reservierungsnachweis oder von einer
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmung verpflichtet wird oder ausdrücklich ausgeschlossen, hat
der Tourist die Wahl die Immobilie entweder selbst zu reinigen oder sich an eine externe Firma zu
wenden. Die Kosten der Reinigung von einer externen Firma sind immer zulasten des Touristen, auch
im Falle das Vermietungsbüro nach Kontrolle dennoch eine externe Firma einschalten soll, um zu
versichern, dass die Ferienwohnung in einem ausreichend sauberen und reinlichen Zustand
zurückgegeben wird, infolge der Tatsache, dass der Tourist, der selbst die Endreinigung durchführen
wollte, ganz oder teilweise nachlässt. Das Vermietungsbüro stellt dem Touristen immer eine
Preisliste mit den Kosten für die Reinigung durch eine externe Firma zur Verfügung.
Das Räumen der Ferienwohnung heißt zumindest:
- Alles wieder an seinen Platz stellen
- Die Mühleimer leeren
- Die Spüle und Arbeitsfläche räumen und der Abwasch in den Schrank setzen
- Die Ferienwohnung mit dem Bürsten reinigen und sauber zurücklassen
- Die angewandten Hausgeräte reinigen
- Aschenbecher leeren und spülen
- Die Betten hinterlassen, wie man sie beim Eintritt vorgefunden hat
- ...
Bei Zuwiderhandlung wird ein Pauschalbetrag von 30 € erhoben.
Wenn das Haus und/oder der Garten sich in einem Zustand befindet, die es der externen Firma nicht
zulässt diese zu reinigen, innerhalb des üblichen Zeitraums, dann ist das Vermietungsbüro berechtigt
die zusätzlichen Reinigungsstunden dem Touristen zu berechnen.
Wenn der Mieter das Ferienhaus selbst reinigt, umfasst dies mindestens:
- Sauberes und besenreines Hinterlassen des Ferienhauses
- Reinigung der sanitären Anlagen
- Abwaschen des benutzten Geschirrs oder Ausräumen des Geschirrspülers Reinigen der
- Küchenspüle und Wiedereinräumen des sauberen Geschirrs in die Schränke
- Entleeren und Reinigen des Kühl- und Gefrierschranks
- Reinigung des Backofens/der Backöfen
- Umgezogene Gegenstände wieder einräumen
- Gegebenenfalls Aufräumen des Gartens, wobei alles an seinen ursprünglichen Platz zurückgebracht wird
- Melden Sie eventuelle Schäden
- ...
Der Tourist haftet immer selbst dafür, den Inhalt der Schranken, die Gebrauchsgegenstände und die
Matratzenschutzbezüge, Sessel und ähnliche Ausstattungen sauber zurückzulassen.
Das Vermietungsbüro ist verpflichtet, die Unterkunft in demselben Zustand wie oben beschrieben,
d.h. aufgeräumt und gereinigt, zu übergeben. Die oben genannten Entschädigungen gelten auch im
Falle einer Verletzung der Übergabeverpflichtung durch die Vermietungsagentur an den Touristen,
einschließlich eines Pauschalbetrags von 30 € pro Verletzung im Falle einer unzureichenden
Sauberkeit der Unterkunft.
Die Anzahl der Personen, die sich in der Wohnung befinden dürfen, wird festgelegt, entweder von
der Anzahl der Betten oder von der formellen Bezeichnung und darf auf keiner Weise überschrieben
werden. Nur Kinderbetten dürfen hinzugefügt werden.
Wenn es in der Wohnung einen offenen Kamin gibt, soll dieser nicht angewendet werden (außer
unter der Bedingung einer schriftlichen Bestätigung vom Gegenteil ausgestellt von dem
Vermietungsbüro).
Artikel 12
Der Tourist soll durch Vermittlung des Vermietungsbüro eine Feuer-, Wasserschaden- und
Glasversicherung für das Mietrisiko abschließen. Die Kosten dafür sind im Mietpreis enthalten.
Artikel 13
In den Ferienwohnungen, wo es ein Inventar gibt, ist der Tourist verpflichtet die Richtigkeit dessen zu
überprüfen und seine Bemerkung schriftlich innerhalb 24 Stunden zur Kenntnis zu geben. Das Gleiche
gilt für die Reinlichkeit der Wohnung. Die Vermietungsagentur ist verpflichtet, das Objekt in einem
guten Zustand zu übergeben. Sofern die durchgeführte Werbung die Ausstattung zutreffend
wiedergegeben hat, können nicht geschmackvoll genug eingerichtete Räumlichkeiten keinen Grund
für eine Rückforderung der Miete darstellen. Das Gleiche gilt für widrige Witterungsverhältnisse oder
Bauarbeiten in der Nähe.
Artikel 14
Um weitere Vermietung zu ermöglichen darf der Tourist eventuelle Plakate und Anzeigetafeln nicht
entfernen und soll er Besichtigungen, vom touristischen Vermietungsbüro organisiert, täglich
während der Bürostunden, genehmigen.
Der Tourist ist ebenso verpflichtet technische Interventionen zu genehmigen und nicht zu
verhindern. Mangel an technischer Geräte wegen höherer Gewalt können nicht zu
Schadenentschädigung führen. Das Vermietungsbüro haftet nicht für das ordnungsgemäße
Funktionieren der elektrischen und Heizungsgeräte, oder für mögliche Mängel am Gebäude, oder für
öffentliche Arbeiten.
Artikel 15
Der Empfang und die Zurückgabe der Schlüssel kann nur während der Öffnungszeiten des Büros
stattfinden, außer wenn das Vermietungsbüro ausdrücklich eine anderslautende Lösung anbietet
(Schlüsseltresor, ... ). Von dem Touristen ausgestellten Schlüssel dürfen unter keinen Umständen
Kopien gemacht werden. Bei Verstoßen werden die Kosten eines neuen Schlosses und Schlüssel
zugerechnet. Auch im Falle des Verlusts der Schlüssel soll ein neues Schloss montiert werden, mit
ausreichend neuen Schlüsseln. Diese Kosten sind ebenso zulasten des Touristen.
Artikel 16
Die Argentur Toerisme Vlaanderen ist die zuständige Instanz, bei der weitere Informationen erhalten
werden können bezüglich der Vorschriften über die Nutzung von touristischen Logis (Dekret vom 5.
Februar 2016 über das touristische Logis und ihre Durchführungsbeschlüsse) und bei der der Tourist
sich, im vorliegenden Fall, beschweren kann.
Kontakt: Agentur Tourismus Flandern
T: 02 504 04 00
E-Mail: logies@toerismevlaanderen.be
Hauptsitz: Grasmarkt 61, 1000 Brüssel
Artikel 17
Wenn die Vermietung wegen höherer Gewalt nicht stattfinden kann, es sei wegen gesetzlicher oder
behördlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse (wie z. B. im Falle
einer Epidemie, einer Katastrophe, ... ) wodurch die Ferien dem Touristen nicht zur Verfügung
gestellt werden kann, und die weder durch die vom Touristen abgeschlossene
Reiserücktrittsversicherung noch durch die über das Vermietungsbüro abgeschlossene
Reiserücktrittsversicherung gemäß Artikel 5 gedeckt sind, akzeptiert der Tourist, dass die Buchung in
einen Gutschein umgewandelt werden kann. Dieser Gutschein hat einen Wert in Höhe des
Mietpreises. Für diese Umwandlung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Artikel 18
Es ist dem Touristen ausdrücklich verboten Rauchmelder oder Feuerbekämpfungsmittel zu
verstellen, entfernen, außer Betrieb zu stellen oder auf irgendeiner Weise die Feuersicherheit der
Ferienwohnung zu gefährden, sowie auch die Evakuationsmöglichkeiten zu blockieren oder nutzlos
zu machen.
Der Tourist ist verpflichtet die Ferienwohnung in dem Zustand, in dem diese beim Anfang des
Aufenthalts war. Dies enthält ebenso, dass eventuell anwesende Information, sowie aber nicht
beschränkt zu einem Evakuationsplan, Piktogrammen, einem Informationspaket, ... , in der
Ferienwohnung zurückgelassen wird, in der gleichen Weise wie man sie am Anfang vorgefunden hat.
Ein Verstoß dagegen wird als einen zu entschädigenden Schaden betrachten.
Artikel 19
Das touristische Vermietungsbüro haftet nicht für vergessene Güter. Wenn darum gebeten wird,
vergessene Güter in der Ferienwohnung abzuholen und zurückzusenden, kann dafür eine Vergütung
berechnet werden, die weiter mit den Portkosten erhöht wird.
Artikel 20
Es ist untersagt in der Ferienwohnung Erweiterungen vom digitalen Fernsehangebot zu beantragen
oder ein neues Abonnement abzuschließen ohne vorhergehende Genehmigung des
Vermietungsbüros. Es ist ausdrücklich verboten Programme zu kaufen, Passwörter zu knacken, zu
ändern oder weiterzuleiten oder die verfügbare Surfkapazität zu übersteigen. Im Falle eines
Verstoßes sind Verwaltungskosten verschuldet, im Verhältnis zu den eventuell entgangenen
Beträgen sowie auch dem geforderten Aufwand, um den alten Zustand wiederherzustellen.
Artikel 21
Haushaltswäsche, Laken, Tischdecken, Küchentücher und Handtücher sind nicht in der
Ferienwohnung vorhanden.
Der Tourist soll ebenso selbst Mühlsäcke der Stadt/Gemeinde kaufen. Außer sonst erwähnt, sind
diese unter anderem beim Vermietungsbüro zu kaufen.
Artikel 22
Das Rauchen ist in der Ferienwohnung und (im Falle von Ferienappartements, -zimmer und -studios)
in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes strengstens verboten. Jeder Verstoß führt zum
Verschulden einer Pauschalentschädigung von 10% der Miete.
Artikel 23
Die Reservation einer Familienwohnung mittels der Zahlung einer Anzahlung enthält die
bedingungslose Annahme dieser allgemeinen Bedingungen.
Die bei der Ferienwohnung anwesende und/oder ausgestellte Hausordnung ist ein unauflösbarer
Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen und soll pünktlich nachgekommen werden.
Artikel 24
Wenn ein Tourist Schaden erleidet infolge eines Mangels an der Ferienwohnung oder
Zugehörigkeiten, kann er/sie ausschließlich eine Forderung gegen den Besitzer geltend machen,
außer Vorsatz oder schwerer Fehler des Vermietungsbüros, ungeachtet der Ursache, des Größe und
Art des Schadens.
Der Tourist benutzt die Ferienwohnung auf eigenes Risiko. Der Besitzer und das Vermietungsbüro
haften nicht für Diebstahl, Belästigung oder mögliche Unfälle in und um der Ferienwohnung herum.
Artikel 25
Die von der Vermietungsbüro vorausgesetzten und vorher mitgeteilten Ankunft- und Abfahrtzeiten
sollen pünktlich eingehalten werden.
Bei frühzeitiger Abfahrt hat der Tourist keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Abfahrt sollen Fenster und Türen abgeschlossen werden. Die Heizung soll runter gedreht werden.